Wartung
Regelmäßige Wartung und Inspektion in Form von Serviceverträgen

Wartung & Inspektion

Regelmäßige Wartung und Inspektion schützt vor Verstößen

Wenn Gerätschaften und Anlagen nicht entsprechend den gesetzlichen Auflagen und Inspektions­intervallen gewartet und geprüft werden, kann das Bußgelder zur Folge haben.

Wesentlich dramatischer ist es jedoch, wenn die Geräte im Notfall ihren Zweck nicht erfüllen, weil sie nicht funktionsfähig sind. Regelmäßige Wartung und Inspektion von Sicherheitsanlagen sind deshalb gesetzlich vorgeschrieben.

Aus diesem Grund bieten wir Ihnen regelmäßige Wartungen und Prüfungen in Form von Serviceverträgen an. Die vertraglich vereinbarten Inspektionsintervalle werden von unserer Controllingsoftware automatisch frühzeitig an das Serviceteam übermittelt, das wiederum mit Ihnen die nötigen Termine verabredet. So können wir gewährleisten, dass auch wirklich alle Komponenten intervallgerecht geprüft werden.

Sicherheitsüberprüfungen

Bewertung Ist-Zustand

Wir überprüfen gezielt alle typischen neuralgischen Punkte in bestehenden Gebäuden auf deren Sicherheit und erarbeiten mit Ihnen eine Liste mit möglichen Verbesserungsmaßnahmen. Anhand unserer Maßnahmenliste können Sie entscheiden, welche Punkte umgesetzt werden sollen. In diesem Zusammenhang überprüfen wir auch die Verfügbarkeit und ordnungsgemäße Verteilung von Rauchmeldern und Feuerlöschgeräten.

Feuerschutzbewertung
Detaillierte Informationen zu unseren Servicever­trägen erhalten Sie über unsere Fachbereichsleiter.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wartungs­vereinbarungen

Wir kümmern uns um Termine und Fristen und achten darauf ob Ihre Systeme weiterhin den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Ein Wartungsvertrag sichert die korrekte Funktion der Anlage und deren Baugruppen.

Ein Wartungsvertrag läuft grundsätzlich 12 Monate. Wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate.

Wenn wir die Zulassungen und Schulungen zu diesen Anlagen haben grundsätzlich ja

Bei einem Wartungsvertrag grundsätzlich um nichts mehr. Automatische Kontaktaufnahme erfolgt.

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